Materialsammlung

Literaturhinweise, Videos und Materialien zum Gemeinschaftlichen Wohnen und Neuen Wohnformen, sortiert nach Schlagworten.

#24 Beurkundungspflicht für GbR-Gesellschaftervertrag

Unser Vorstandsmitglied RA Angelika Majchrzack-Rummel veröffentlicht auf ihrer Homepage projekt-wohnen regelmäßig Rechtstipps rund um das Gemeinschaftliche Wohnen.

Dieser Rechtstipp widmet sich dem GbR-Gesellschaftsvertrag.

Zum Inhalt ->

Die GbR als Rechtsform für Wohnprojekte und Baugemeinschaften

Die GbR als Rechtsform für Wohnprojekte und Baugemeinschaften

Von der Baugemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft
Die GbR als endgültige Rechtsform
Die GbR als Mieter, Energielieferant und anderes

Die Broschüre (2011) der Stiftung trias gibt einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele erfolgreich umgesetzter Projekte ergänzt.

Bestellmöglichkeit hier ->

 

Die neue "eGbR" ab dem 01.01.2024

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR). Für neue Wohnprojektgruppen, die noch kein Grundstück gekauft haben, ist somit die Wahl der "richtigen" Rechtsform komplett neu zu bewerten. Auf Änderungen, Vor- und Nachteile sowie die Bedeutung für Baugruppen mit Grundbesitz geht Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel in ihrem Blog ein.


Zum Blogeintrag #43 Die neue "eGbR"

Erklärvideo GbR

Merkblatt Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung (Hrsg.)

Das Merkblatt vermittelt Basiswissen zu der Rechtsform der GbR.

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Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte

Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach Zweck zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon. Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 01.01.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter*innen.

Für Wohnprojekte ist die Gesetzesänderung relevant, weil die GbR sich bislang nur als „Rechtsform auf Zeit" vor dem Übergang in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder für Kleinstprojekte anbot. Mit der Schaffung der eGbR wird die Rechtsform auch als dauerhafter rechtlicher Rahmen für Wohnprojekte attraktiver. Eine aktuelle trias Online-Publikation „Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte", geschrieben von der Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel, erklärt, was die geänderte Rechtslage zur GbR / eGbR für Wohnprojekte bedeutet.


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