Materialsammlung

Literaturhinweise, Videos und Materialien zum Gemeinschaftlichen Wohnen und Neuen Wohnformen, sortiert nach Schlagworten.

1. Bundesweiter Austausch Konzeptverfahren

Dokumentation des ersten Bundesweiten Austauschs zum Konzeptverfahren.

 

 

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4. Bundesweiter Erfahrungsaustausch Konzeptverfahren

Der Bundesweite Austausch Konzeptverfahren ist ein wachsendes und zunehmend nachgefragtes Format. Die erste Idee dazu entstand in Zusammenarbeit zwischen Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen, mitbauzentrale münchen und Netzwerk Leipziger Freiheit in Kooperation mit dem FORUM Gemeinschaftliches Wohnen. Zu Beginn war die Gestaltung schlanker, effizienter Konzeptverfahren die zentrale Motivation für den Austausch. Es wurde darüber gesprochen, wie Vergabeverfahren gut werden können: für die Gruppen und für die Städte. Von dieser Eingangsfrage sind wir zunehmend abgerückt in Richtung weiterer Themen. Aktuell geht der Diskurs vermehrt über die Bodenpreissenkung, Erbbauzinsen und Erbbaurechtsverträge, damit solche Verfahren überhaupt noch von Gruppen geleistet werden können.

 

 

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Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung

Grund und Boden sind ein knappes Gut, ohne das eine nachhaltige Stadtentwicklung nicht gelingen kann. Damit Städte mittel- und langfristig handlungsfähig bleiben und den großen Zukunftsaufgaben wie Klimawandel und sozialer Zusammenhalt gerecht werden können, ist eine explizite kommunale Bodenpolitik erforderlich. Stadtentwicklung muss die Instrumente der Liegenschaftspolitik mit denen des Städtebaurechts zusammenbringen und für eine effektive kommunale Bodenpolitik nutzen.

Vor diesem Hintergrund machten sich 14 Städte auf den Weg, ihre Bodenpolitik zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse dieses Kooperationsprojekts von Deutschem Institut für Urbanistik und Deutschem Städtetag sind in der Veröffentlichung dargestellt. Sie sollen Anstoß für eine bessere kommunale Bodenpolitik geben, welche die Basis für eine nachhaltige Gewährleistung der Daseinsversorgung und der Stadtentwicklung bildet.


 


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Das Erbbaurecht

Die Stiftung trias erwirbt und entzieht Grundstücke der Spekulation und führt sie mittels Erbbaurecht dauerhaft einer sozialen und ökologischen Nutzung zu. Damit ermöglicht und sichert sie innovative Projekte des Wohnens und Arbeitens.

Auf ihrer Homepage erklärt die Stiftung das bodenpolitische Instrument.


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Das Erbbaurecht - ein anderer Umgang mit Grund und Boden

Das Erbbaurecht

ein anderer Umgang mit Grund und Boden

Die Broschüre (2015) der Stiftung trias zeigt die vielfältigen Möglichkeiten des Erbbaurechts. Behandelt werden die Möglichkeiten des Einsatzes und der Gestaltung, die entstehenden Mehrwerte sowie die Rechte und Pflichten für Erbbaurechtsnehmer und Erbbaurechtsgeber.

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Filme von Wohnprojekten der Stiftung trias

In den Filmen werden drei Berliner Wohnprojekte der Stiftung trias vorgestellt, die über generationenübergreifendes Wohnen hinaus mit ihrer vielfältigen Nutzung eine sozialverträgliche und integrative Entwicklung im Qaurtier fördern.

Interessant ist hierbei auch der Blick auf die drei unterschiedlichen Rechtsformen:

  • Mietergenossenschaft und Verein,
  • Gemeinnützige GmbH,
  • Verein.

Zu den Filmen der Wohnprojekte

INITIALPHASE DER BAULANDENTWICKLUNG

Im Rahmen der Veranstaltung „Aktive Bodenpolitik und Baulandstrategien“ stellte Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf in Wiesbaden Anfang Februar das neue Beratungsangebot des Wirtschaftsministeriums für Kommunen mit Wohnraumbedarf vor.
Die neue Broschüre "Initialphase der Baulandentwicklung - Prozesse, Modelle und Vergaberegelungen" bietet dazu die Arbeitsgrundlage.

Die Broschüre richtet sich an alle Kommunen mit hoher Wohnungsnachfrage, die sich mit der Baulandentwicklung im Außenbereich oder einer Quartiersentwicklung im Zuge der Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum befassen möchten. Es soll ein Einblick in diesen Prozess gewährt werden und dabei eine Sensibilisierung für Fragen der Baulandentwicklung insbesondere in der frühen Phase der Initiierung und Strategieentwicklung der Projekte erfolgen.

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Wie funktioniert das Erbbaurecht?

Erbbaurecht gut und einfach in drei Minuten erklärt.

 

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Zukunft statt Leerstand - Gebäude nach Konzept veräußern

Der Leitfaden „Zukunft statt Leerstand" – initiiert vom Netzwerk Zukunftsorte e.V.  –  informiert auf 56 Seiten über das Instrument Konzeptverfahren, berichtet über gute Beispiele aus der Praxis und stellt exemplarisch einen Prozess in acht Schritten vor. In Zusammenarbeit mit: Montag Stiftung Urbane Räume gAG,  FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., Bundesvereinigung, Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen und der Dezentrale – Netz für gemeinschaftliches Wohnen in Sachsen.

Hier geht es zum Leitfaden.