Gemeinschaftlich wohnen zur Miete: das Trägermodell

Wohnprojektinitiativen, die kein Wohneigentum erwerben können oder wollen brauchen einen Investor. Dieser kann Räumlichkeiten in einer Bestandsimmobilie zur Verfügung stellen oder eine Kooperation im Rahmen eines Neubauprojektes anbieten. Die Regeln der Zusammenarbeit sollten frühzeitig in Form einer Kooperationsvereinbarung festgeschrieben werden. In der Regel schließen die Projektmitglieder Einzelmietverträge mit dem Vermieter ab. Wenn es Gemeinschaftsflächen gibt, werden diese an die Gruppe vermietet. Die anfallenden Kosten werden auf deren Mitglieder umgelegt. Auch (teilweise öffentlich geförderte) Gemeinschaftswohnungen können an Wohngemeinschaften/-gruppen vermietet werden.

Wohngruppenmitglieder und Vermieterin oder Vermieter profitieren gleichermaßen von einer verbindlichen Kooperation: Die einen erhalten Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung beim Wohnen, die anderen finden Mieterinnen und Mieter, die sich engagieren und pfleglich mit der Immobilie umgehen.

Mehr Selbstbestimmung mit Generalmietvertrag

Wenn die Gruppe deutlich mehr Selbstverantwortung haben möchte, dann kann sie als Generalmieter sämtlicher Räumlichkeiten auftreten und ihrerseits mit ihren Mitgliedern Einzelmietverträge abschließen. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Eigentümer/der Eigentümerin ist dann meistens im Generalmietvertrag enthalten.