Wohnprojekte im Einzeleigentum

Der Wunsch, gemeinschaftlich zu leben und gleichzeitig Eigentum zu bilden, das als Alterssicherung oder Geldanlage dient, verbindet viele Projektinteressierte. Projektgruppen, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft anstreben, müssen ihr Vorhaben von Anfang an selbst vorantreiben und realisieren. Alle Beteiligten sind aufgefordert, sich schon frühzeitig mit einem persönlichen finanziellen Beitrag in die Baugemeinschaft als wirtschaftlichen Akteursverbund einzubringen.

Die Finanzierung dieser gemeinschaftlichen Wohnform funktioniert ähnlich wie im individuellen Eigentum. Jedes Gruppenmitglied hat die Mittel für seinen späteren Eigentumsanteil aufzubringen. In der Regel nimmt es dafür ein Darlehen bei einem freigewählten Kreditinstitut auf. Manchmal ergeben sich günstigere Konditionen, wenn alle Mitglieder ihren Anteil über dieselbe Bank finanzieren. Jedes Mitglied der Gemeinschaft zahlt anteilig die entstehenden Kosten entsprechend dem Baufortschritt. Deren Höhe hängt von der Größe des jeweiligen Eigentumsanteils ab, der sich aus der Eigentumswohnung zzgl. dem Anteil am Gemeinschaftseigentum zusammensetzt. In einigen Bundesländern gibt es besondere Förderungen für bestimmte Personengruppen: Oft sind das junge Familien mit Kindern, die zur Bildung von Wohneigentum angeregt werden sollen.

Die passende Rechtsform

Während der Bauzeit schließen sich die Mitglieder der Initiativgruppe zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, die sich erst Bauplanungs- und später Bauherrengemeinschaft nennt. Sie vergibt als Gruppe Aufträge zunächst an den Architekten oder die Architektin oder an Fachingenieure und -ingenieurinnen, später auch an die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. Ist das Gebäude errichtet, wird es in Einzeleigentum aufgeteilt. Auf diese Weise wird jedes Mitglied der Gruppe zum Wohnungseigentümer. Die Gruppe bildet eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).