Erbbaurecht

Grundstücke können auch in Erbbaurecht übernommen und bebaut werden. Diese Form der Grundstücksnutzung wird in der Regel von Kirchen und Kommunen gerade für Baugruppen angeboten und eröffnet Initiativen zusätzliche Möglichkeiten, ein passendes Grundstück zu finden. Zwischen der Eigentümerin/dem Eigentümer und dem Wohnprojekt wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. In der Wohnphase wird, anstelle von Zins und Tilgungszahlungen für den Kredit eines gekauften Grundstücks, eine monatliche Erbpacht an die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer entrichtet. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt üblicherweise 99 Jahre.

Beispielsweise übernimmt auch die Stiftung trias gestiftete Grundstücke und Häuser in ihr Vermögen, um sie der Preisspekulation über Grund und Boden zu entziehen. Diese Liegenschaften werden nach ethischen und ökologischen Gesichtspunkten an qualifizierte Gruppen verpachtet. Näheres regelt das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).


Wir fragen nach:

Erbbaurechtsverträge. Worauf kommt es an?

Sebastian Henkel, Projektentwickler, Stiftung trias

Material zum Download und Links

Das Erbbaurecht

Die Stiftung trias erwirbt und entzieht Grundstücke der Spekulation und führt sie mittels Erbbaurecht dauerhaft einer sozialen und ökologischen Nutzung zu. Damit ermöglicht und sichert sie innovative Projekte des Wohnens und Arbeitens.

Auf ihrer Homepage erklärt die Stiftung das bodenpolitische Instrument.


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Das Erbbaurecht - ein anderer Umgang mit Grund und Boden

Das Erbbaurecht

ein anderer Umgang mit Grund und Boden

Die Broschüre (2015) der Stiftung trias zeigt die vielfältigen Möglichkeiten des Erbbaurechts. Behandelt werden die Möglichkeiten des Einsatzes und der Gestaltung, die entstehenden Mehrwerte sowie die Rechte und Pflichten für Erbbaurechtsnehmer und Erbbaurechtsgeber.

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