Einführung Rechtsformen

Jede Gruppe sollte sich zunächst mit den Grundformen der unterschiedlichen Rechtsformen vertraut und ein Bild ihrer jeweiligen Chancen und Risiken machen. Auf dieser Basis und mit einem ausgearbeiteten Konzept kann sie gezielt Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Im Gespräch sollte erörtert werden, welche Gestaltungsvarianten zu den Vorstellungen der Gruppe passen bzw. welche Handlungsoptionen bestehen.

Ist sich die Gruppe grundsätzlich einig, welches Modell sie realisieren möchte, kann sie den juristischen Berater bzw. die Beraterin mit der Erstellung des jeweiligen Vertrages oder der Satzung etc. beauftragen. Anhand des erstellten Entwurfs geht die Gruppe in die nächste Phase der Diskussion. Ist die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag ausformuliert, sind meist noch zahlreiche Detailfragen zu klären. Erst nach Abschluss dieser Phase wird der Vertrag oder die Satzung von den Mitgliedern unterzeichnet und ist wirksam.

Rechtsformänderung im Projektverlauf

Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind keine statische Angelegenheit, was sich auch in der Wahl der geeigneten Rechtsform widerspiegeln muss. Die Projektentwicklung von der ersten Phase des Zusammenfindens der Interessentinnen und Interessenten bis zur Projektrealisierung gebietet es häufig, dass die Rechtsform im Laufe des Projekts entsprechend angepasst wird.


Wir fragen nach:

Vorarbeit zur Wahl der Rechtsform. Worauf kommt es an?

Sebastian Henkel, Projektentwickler, Stiftung trias

Tipp

Eine gründliche Vorarbeit erleichtert die Wahl der Rechtsform. Dazu gehört z.B., ein Grundkonzept zu erarbeiten, wie die Gruppe zusammenwohnen und -leben möchte. Unten finden Sie zur Unterstützung dieses Prozesses einen Fragenkatalog zum Download.

Material zum Download und Video

Check Rechtsformwahl

Nutzen Sie den Check Rechtsformwahl für den Einstieg in die Diskussion über eine geeignete Rechtsform.



Zum Dokument

Vortrag: Rechtsformen für gemeinschaftliche Wohnprojekte – eine Einführung

Das Video zeigt eine Einführung zum Thema Rechtsformen für Wohnprojekte von Rolf Novy-Huy, damaliger Vorstand der Stiftung trias. Vorgestellt werden die Rechtsform des gemeinnützigen Vereins, der Genossenschaft, der GbR, der Wohnungseigentümergemeinschaft, der KG und der GmbH im Mietshäusersyndikatsmodell. Auch auf die Option, ein Mietprojekt unter dem Dach eines Investors zu realisieren, wird kurz eingegangen. Rolf Novy-Huy erklärt außerdem, wie die Stiftung trias Wohnprojekte beim Grundstückserwerb, durch die Vergabe von Erbbaurechten unterstützt. Der Vortrag wurde im Rahmen einer Online-Fortbildung des Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter am 04.03.2021 gehalten.


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