Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR als Rechtsform für ein Wohnprojekt besticht durch ihre einfache und kostengünstige Gründung ohne nennenswerte formale Hürden. Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§ 705 ff. des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB). Nur wenige der BGB-Bestimmungen sind zwingend einzuhalten, sodass bei der Gestaltung der Gesellschaft ein großer Spielraum besteht.

Die Rechtsform der GbR eignet sich sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehende kurzfristige Zusammenschlüsse.

Anwendungsbeispiele:

  • die Bauplanungs- und später Bauherrengemeinschaft
  • die selbstbestimmte Wohn-Pflege-Gemeinschaft (Vereinbarung der Bewohnerinnen und Bewohner über die Regeln des Zusammenlebens)
  • die Wohnprojektinitiative im Trägerodell, die Einzelmietverträge mit dem Vermieter abschließt und die Gemeinschaftsangelegenheiten des Zusammenlebens regeln will

 

Weitere Informationen zur Rechtsform der GbR finden Sie in unserem Merkblatt ->

Tipp

Der Vertrag sollte möglichst von einem Rechtsberater oder einer Rechtsberaterin gestaltet werden. So kann sichergestellt werden, dass alle bedeutsamen Regelungen enthalten sind und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die das GbR-Recht bietet ausgeschöpft werden.

Links

Die neue "eGbR" ab dem 01.01.2024

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR). Für neue Wohnprojektgruppen, die noch kein Grundstück gekauft haben, ist somit die Wahl der "richtigen" Rechtsform komplett neu zu bewerten. Auf Änderungen, Vor- und Nachteile sowie die Bedeutung für Baugruppen mit Grundbesitz geht Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel in ihrem Blog ein.


Zum Blogeintrag #43 Die neue "eGbR"

Erklärvideo GbR

#24 Beurkundungspflicht für GbR-Gesellschaftervertrag

Unser Vorstandsmitglied RA Angelika Majchrzack-Rummel veröffentlicht auf ihrer Homepage projekt-wohnen regelmäßig Rechtstipps rund um das Gemeinschaftliche Wohnen.

Dieser Rechtstipp widmet sich dem GbR-Gesellschaftsvertrag.

Zum Inhalt ->