Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR als Rechtsform für ein Wohnprojekt besticht durch ihre einfache und kostengünstige Gründung ohne nennenswerte formale Hürden. Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§ 705 ff. des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB). Nur wenige der BGB-Bestimmungen sind zwingend einzuhalten, sodass bei der Gestaltung der Gesellschaft ein großer Spielraum besteht.

Die Rechtsform der GbR eignet sich sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehende kurzfristige Zusammenschlüsse.

Anwendungsbeispiele:

  • die Bauplanungs- und später Bauherrengemeinschaft auf dem Weg zum Privateigentum in einer WEG
  • die dauerhafte Gemeinschaft, die kein Privateigentum, aber sicheres selbstbestimmtes Wohnen anstebt (Alternative zur Genossenschaft)
  • die selbstbestimmte Wohn-Pflege-Gemeinschaft (Vereinbarung der Bewohnerinnen und Bewohner über die Regeln des Zusammenlebens im Innenverhältnis)
  • die selbstbestimmte, generationsübergreifende, inklusive Gemeinschaft (GbR mietet Räumlichkeiten, beschäftigt Haushaltshilfe, Gesellschafter unterstützen sich, persönliches Budget mit Poolmöglichkeit)
  • die Wohnprojektinitiative im Trägermodell, die Einzelmietverträge mit dem Vermieter abschließt und die Gemeinschaftsangelegenheiten des Zusammenlebens regeln will

 

Weitere Informationen zur Rechtsform der GbR finden Sie in unserem Merkblatt ->

Tipp

Der Vertrag sollte möglichst von einem Rechtsberater oder einer Rechtsberaterin gestaltet werden. So kann sichergestellt werden, dass alle bedeutsamen Regelungen enthalten sind und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die das GbR-Recht bietet ausgeschöpft werden.

Links

Merkblatt Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung (Hrsg.)

Das Merkblatt vermittelt Basiswissen zu der Rechtsform der GbR.

Download ->