Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR als Rechtsform für ein Wohnprojekt besticht durch ihre einfache und kostengünstige Gründung ohne nennenswerte formale Hürden. Die gesetzliche Regelung findet sich in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nur wenige der BGB-Bestimmungen sind zwingend einzuhalten, sodass bei der Gestaltung der Gesellschaft ein großer Spielraum besteht.

Die Rechtsform der GbR eignet sich sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehende kurzfristige Zusammenschlüsse.

Anwendungsbeispiele:

  • die Bauplanungs- und später Bauherrengemeinschaft auf dem Weg zum Privateigentum in einer WEG
  • die dauerhafte Gemeinschaft, die kein Privateigentum, aber sicheres selbstbestimmtes Wohnen anstebt (Alternative zur Genossenschaft)
  • die selbstbestimmte Wohn-Pflege-Gemeinschaft (Vereinbarung der Bewohnerinnen und Bewohner über die Regeln des Zusammenlebens im Innenverhältnis)
  • die selbstbestimmte, generationsübergreifende, inklusive Gemeinschaft (GbR mietet Räumlichkeiten, beschäftigt Haushaltshilfe, Gesellschafter unterstützen sich, persönliches Budget mit Poolmöglichkeit)
  • die Wohnprojektinitiative im Trägermodell, die Einzelmietverträge mit dem Vermieter abschließt und die Gemeinschaftsangelegenheiten des Zusammenlebens regeln will

 

Weitere Informationen zur Rechtsform der GbR finden Sie in unserem Merkblatt ->

Tipp

Der Vertrag sollte möglichst von einem Rechtsberater oder einer Rechtsberaterin gestaltet werden. So kann sichergestellt werden, dass alle bedeutsamen Regelungen enthalten sind und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die das GbR-Recht bietet ausgeschöpft werden.

Links

Merkblatt Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung (Hrsg.)

Das Merkblatt vermittelt Basiswissen zu der Rechtsform der GbR.

Download ->

 

Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte

Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach Zweck zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon. Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 01.01.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter*innen.

Für Wohnprojekte ist die Gesetzesänderung relevant, weil die GbR sich bislang nur als „Rechtsform auf Zeit" vor dem Übergang in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder für Kleinstprojekte anbot. Mit der Schaffung der eGbR wird die Rechtsform auch als dauerhafter rechtlicher Rahmen für Wohnprojekte attraktiver. Eine aktuelle trias Online-Publikation „Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte", geschrieben von der Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel, erklärt, was die geänderte Rechtslage zur GbR / eGbR für Wohnprojekte bedeutet.


mehr erfahren