GmbH

Vorallem im Verbund des Miethäusersyndikats ist die Rechtsform der GmbH in den vergangen Jahren zu einer interessanten Option für Wohnprojektinitiativen geworden, die kollektives Eigentum bilden möchten. Alternativ nutzen Wohnprojekte die GmbH auch als Komplementär im Rahmen einer GmbH & Co. KG.

Eine GmbH kann als Gesamteigentümerin eines Projekts fungieren, sie könnte aber u.a. auch Eigentümerin von Einrichtungen sein, die einem Projekt zwar zugeordnet, aber nicht unmittelbar mit ihm verbunden sind (Gästewohnungen, Bauernhofcafé, Laden etc.). Die Immobilie und i.d.R. das Grundstück sind Eigentum der GmbH. 

Weitere Anwendungsbeispiele

  • Zur Ausgliederung gewerblicher Tätigkeiten aus einem gemeinnützigen Verein. (z.B. Vermietung/Verwaltung).
  • Bauherren-GmbH als Alternative zur GbR in der Bauplanungs- und Ausführungsphase

 

Weitere Informationen zur Rechtsform der GmbH finden Sie in unserem Merkblatt ->