Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine vergleichsweise seltene Rechtsform bei Wohnprojekten. Zu ihrer Gründung braucht es mindestens einen Vollhafter (Komplementär). Die übrigen Gesellschafter haften ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsanteil (Kommanditisten).

Die Gesellschafter sind über ihre Anteile an den Gewinnen der KG beteiligt. Der jeweilige Gesellschaftsanteil entspricht dabei i.d.R. den Finanzierungskosten der Wohneinheit des Kommanditisten. Auch externe Investoren oder Personen aus dem Umfeld der Projektinitiative können Anteile zeichnen.

Im Unterschied zur WEG erwerben die Projektmitglieder mit ihrem Kommanditanteil jedoch kein Wohnungseigentum, sondern das dauerhafte Nutzungsrecht an der mit ihrem Gesellschaftsanteil verknüpften Wohneinheit. Auf diese Weise können die Projektziele und der Projektzusammenhalt besser gesichert werden als bei der WEG mit ihren strengen Schutzvorschriften zum privaten Eigentum.

Weitere Informationen zur KG als Rechtsform für Wohnprojekte finden Sie im Merkblatt der Bauwohnberatung Karlsruhe Download hier->

Hinweis

Projektinitiativen können ergänzend eine GmbH günden, die die Funktion des Komplementärs übernimmt und als Kapitalgesellschaft lediglich mit ihrem Stammkapital haftet. Diese Rechtsform wird als GmbH & Co. KG bezeichnet.
 

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Erklärvideo Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG als Rechtsform für Wohnprojekte

Die KG als Rechtsform für Wohnprojekte

Gründung :: Steuer :: Recht :: Finanzen

Die Broschüre (2017) der Stiftung trias informiert über die Kommanditgesellschaft (KG), als eine besonders vielversprechende Rechtsform für gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte. Zusätzlich zu den theoretischen Ausführungen werden werden die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten anhand zahlreicher Beispiele leicht verständlich dargestellt.

Bestellmöglichkeit hier ->