Modell des Mietshäuser Syndikat

Die Rechtsform der bundesweit kollektiv organisierten Beteiligungsgesellschaft des Mietshäuser Syndikat (MHS) ist unter anderem für finanzschwächere Projekte mit niedrigem Eigenkapitalanteil attraktiv. Der gemeinschaftliche Erwerb von Immobilien ist nicht darauf ausgerichtet Gewinne zu erzielen, sondern u.a. langfristig bezahlbaren Wohnraum zur Miete zu schaffen und diesen dauerhaft dem Immobilienmarkt zu entziehen. Das geschieht, in dem die Wohnprojekte einen Haus Verein und eine Haus-GmbH gründen an der sich das MHS als Gesellschafterin beteiligt. Auf diese Weise sichert es sich ein Vetorecht beim Verkauf des Hauses, bei Satzungsänderungen und der Ergebnisverwendung.

Projektinitiativen, die sich für das Konzept des MHS interessieren und einen Beteiligungsbeschluss anstreben, werden von regionalen Beratungs- und Koordinierungsstellen bei der Gründung in rechtlichen und finanziellen Fragen unterstützt.

Weitere Informationen zum Modell des Mietshäusersyndikats finden Sie in unserem Merkblatt ->

Hinweis

Projekte im Verbund des Mietshäusersyndikats nutzen i.d.R. Nachrangdarlehen („Direktkredite“) zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis.

Video (externer Link)

Mietshäuser Syndikat: Das ist unser Haus

Im 65-minütigen Film „Das ist unser Haus!“ erläutern Akteure des Mietshäuser Syndikats das Modell der kollektiven Raumaneignung und präsentieren vielseitige Projekte in unterschiedlichen räumlichen Kontexten. Mit Impressionen aus den Projekten: Freie Hütte (Lübeck), LÜDIA (Hadmersleben), Handwerkerhof Ottensen (Hamburg), Jugendwohnprojekt Mittendrin (Neuruppin), Grethergelände (Freiburg), 4-Häuser-Projekt (Tübingen). Weitere Infos unter das-ist-unser-haus.de


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