Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)             

Für gemeinschaftliche Wohnprojekte ist die WEG als Rechtsform dann besonders interessant, wenn die Gruppe sich mit der Absicht zusammenschließt, gemeinsam zu planen und zu bauen und dann Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen oder ggf. auch Reihenhäusern zu begründen. Schon im Planungs- und Ausführungsstadium bildet sie meist in Form der GbR eine Gemeinschaft, die dann in die Eigentümergemeinschaft übergehen kann.

Weitere Informationen zur Rechtsform der WEG finden Sie in unserem Merkblatt ->

Erbbaurechtsmodell

Rechtsträger wie z.B. Stiftungen oder Kommune können eigene Grundstücke in Erbpacht vergeben. Das Wohnprojekt erwirbt in diesem Fall nur das Eigentum am Gebäude und entrichtet für das Grundstück einen Erbpachtzins. Der Erbbaurechtsgeber, also beispielsweise die Stiftung, und der Erbbaurechtsnehmer schließen einen Erbbauvertrag. Der Erbbaurechtsvertrag bietet die Möglichkeit, ideelle Ziele der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzunehmen.