WIN-Förderdatenbank

Die Förderdatenbank für Projekte Gemeinschaftlichen Wohnens unterstützt Projektinitiativen und Projektträger bei der Finanzierungsplanung, indem sie eine zielgruppenbezogene, nach Standorten und Förderkomponenten sortierte Suche nach Darlehen und Zuschüssen ermöglicht.

 

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Wohnumfelder stärken - Bausteine für Quartier und Nachbarschaft

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Pflege- und Versorgungsangebote
Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement
Soziale Integration und Inklusion

Pflege- und Versorgungsangebote

z.B. Pflege-WG, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pflegewohnen auf Zeit, niedrigschwellige Hilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag



Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement

z.B. Quartiersmanagement, Ehrenamt,  Nachbarschaftsinitiativen, Wohnberatungsstellen, Kümmererstrukturen und Sozialmnagement, gemeinwohlorientierte Projekte, Maßnahmen im Bereich der Städtebauförderung (nähere Infos hier)



Soziale Integration und Inklusion

z.B. Projekte, die kutlurelle Vielfalt und Diversität beim Wohnen und im Wohnumfeld fördern und Teilhabemöglichkeiten schaffen, bürgerschaftliches Engagement im Bereich interkulturelle Begegnung im Quartier, Beratungsangebote für Geflüchtete und Gruppen, die von Ausgegrenzung und Diskriminierung bedroht sind



19 Suchergebnisse

Weitere Angebote

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Angebote von Bund und Ländern getrennt - bitte passen Sie Ihre Suche bei Bedarf an.



Kommune / öffentliche Einrichtung

Kommune ist die kleinste Gebietskörperschaft, bestehend aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Gemeindeverband (z.B. Kreis). Eine öffentliche Einrichtung ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation für Bürgerinnen und Bürger, über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.



Privatperson / Baugemeinschaft

Eine Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.


Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bauherren zum Bau oder Umbau von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gemeinschaftsanlagen und Gewerberäumen.



Unternehmen / Gesellschaften / Körperschaften d. Privatrechts

Einzelunternehmen, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften,  (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft), Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG), Körperschaften des Privatrechts (Vereine), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen), Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)



Die WIN-Förderdatenbank führt die uns bekannten Förderangebote und Institutionen auf und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen stammen unter anderem von frei zugänglichen Websites.

Wir möchten die WIN-Förderdatenbank möglichst aktuell halten und sind dankbar für jede Unterstützung! Fehlt ein Ihnen bekanntes Förderangebot oder eine Förderinstitution, die Sie kennen? Haben sich Angaben oder Links geändert? Bitte schicken Sie uns eine Nachricht an programm@fgw-ev.de.

Neues aus der Förderlandschaft

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Neues Förderprogramm: Jung kauft Alt

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

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Neues Förderprogramm: Jung kauft Alt

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden. Eine neue Förderung für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren wollen.

Die Förderung (KfW-Kredit 308) erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bildnachweis: Thomas Puschmann

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Innovationen im Gebäudebereich

Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Innovationen im Gebäudebereich

Das Programm fördert die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit herausragendem Innovationspotential. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden ist es erwünscht, möglichst vorhandene Bausubstanz zu nutzen, auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete zu bauen. Im Bundeshaushalt 2024 stehen Fördermittel von bis zu 50,6 Mill. Euro für die Förderung bereit. Die Vorhaben sind über die gesamte Zuwendungsdauer wissenschaftlich zu begleiten.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Das BBSR kooperiert hierbei mit der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA). Das Auswahlverfahren ist in zwei Stufen untergliedert. Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können bis zum 12.11.2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bildnachweis: Dr. Romy Reimer

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DSEE: Fördermittelwerkstatt Ehrenamt

Es gibt tolle Ideen für den Verein, aber die Finanzierung ist offen?!
Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet bundesweit 20 Fördermittelwerkstätten als Tagesworkshops an. Die Teilnahme ist kostenlos. Engagierte aus gemeinnützigen Vereinen können hier lernen, wie erfolgreiche Förderanträge formuliert werden können und wie die Fördermittelrecherche funktioniert.  Gemeinsam mit erfahrenen Expert*innen der Fundraising-Akademie kann das eigene Projekt –von der Projektbeschreibung bis zum Finanzierungsplan –weiterentwickelt, Fragen beantwortet und praxisnahe Tipps gegeben werden.

Eine Bewerbung mit Wunschort und -termin ist bis zum 06.09.024 möglich.
Weitere Informationen gibt es hier.

Bildnachweis: DSEE

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Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)

Steuervorteil für vergünstigte Mieten

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Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)

Mit der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit will die Bundesregierung über Steuererleichterungen für die dauerhafte Bereitstellung von vergünstigtem Wohnraum eine weitere Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 05.06.2024 zum Beschluss des Bundeskabinetts.

Wer sich intensiver mit dem Thema Neue Wohngemeinnützigkeit befassen möchte, kann einen Blick in die Freihaus-Nr.27 werfen, in der sich die Stattbau Hamburg dem Thema aus mehreren Perspektiven widmet. Dort findet sich auch das gemeinsame Positionspapier von wohnbund, Netzwerk Immovielien und Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung zum Thema „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Ja, aber richtig!".

 

Bildnachweis: Dr. Romy Reimer

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DSEE Förderprogramm: „Initiativ!"

In einer Welt voller großer Herausforderungen ist jedes Engagement von unschätzbarem Wert. Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt mit dem Förderprogramm „initiativ!“ gemeinwohlorientierte Projekte in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen mit bis zu 500 Euro für Projekte, die Engagement und Ehrenamt stärken. Anträge können bis zum 30.09.2024 online gestellt werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein.

Weitere Informationen zum DSEE-Programm gibt es hier.

 

Bildnachweis: DSEE

 

 

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Bundesprogramm „Demokratie leben!"

Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

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Bundesprogramm „Demokratie leben!"

Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der neuen Förderperiode ab 2025 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" unterstützt innovative Projekte und langfristiges Engagement auf kommunaler Ebene, auf Landes- und Bundesebene in drei zentralen Handlungsfeldern: Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier ->

 

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Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) betreibt eine stetig aktualisierte Förderdatenbank.
Dort finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Sie passend zu Ihrem Engagement nach Bereich oder Bundesland filtern können.

Zur Förderdatenbank der DSEE geht es hier.

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Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten, können einen Antrag stellen.

Weitere Informationen der KfW zur Antragstellung gibt es hier.

 

Bildnachweis: Thomas Puschmann

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GRÜNE LIGA: Wohnraum Datenbank

Infos zu Wohnberatungs-, Vermittlungs- und Förderangeboten

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GRÜNE LIGA: Wohnraum Datenbank

Obwohl ungenutzter Wohnraum in öffentlichen Debatten bisher zu wenig Beachtung findet, gibt es bereits eine beachtliche Zahl an Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangeboten.

Für private Hauseigentümer*innen ist das weitläufige Feld der Möglichkeiten jedoch unübersichtlich. Deshalb hat die GRÜNE LIGA eine Datenbank erstellt, in der diese Angebote zusammengefasst werden.

Die Datenbank versammelt Angebote in Deutschland mit dem Ziel der Weiterentwicklung bestehender Wohnverhältnisse und der Aktivierung von ungenutztem Wohnraum. Die Schwerpunkte liegen auf Wohnen im Alter und gemeinschaftlichem Wohnen.

Viele Angebote sind regional begrenzt, einige aber auch bundesweit wahrnehmbar. Es besteht die Möglichkeit, die Suche in der Datenbank mit drei Filterkategorien einzugrenzen. Neben der Region, können die Ergebnisse nach Angebotstyp und inhaltlichem Schwerpunkt sortiert werden.

Zur GRÜNE LIGA-Datenbank geht es hier.

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Unser Dorf hat Zukunft

Bundeswettbewerb geht in die nächste Runde

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Unser Dorf hat Zukunft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft" das bürgerschaftliche Engagement ehren und positive Entwicklungen in ländlichen Regionen sichtbar machen. Am Wettbewerb können alle Dorfgemeinschaften, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Heimatortes engagieren, teilnehmen. Ausgezeichnet werden aktive und kreative Dörfer, die das Leben vor Ort attraktiv gestalten. Mitmachen können Dörfer sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit bis zu 3.000 Einwohner*innen. Die Initiative für die Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Die Siegerdörfer werden im Rahmen einer großen Feier auf der Internationalen Grünen Woche 2027 ausgezeichnet und mit Preisgeldern prämiert.

Den Teilnahmeaufruf mit ausführlichen Informationen zum 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft" gibt es hier.

 

Bildnachweis: BMEL

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KfW-Zuschuss Altersgerecht umbauen

Aktuell können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiter Anträge auf einen Zuschuss zum Abbau von Barrieren in Haus oder Wohnung gestellt werden. Auch der Kauf bereits umgebauter Wohnungen kann bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnnen und Mieter. Der Zuschussbetrag beläuft sich auf bis zu 6.250 EUR.  

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildnachweis: Jörg Schischke (BAFzA)

 

 

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Sächsische Wohnraumförderung

Förderung von Gemeinschaftsräumen

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Sächsische Wohnraumförderung

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Richtlinie zur Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (RL preisgünstiger Mietwohnraum – RL pMW) überarbeitet. Danach können Gemeinschaftsräume, nach Prüfung des Vorhabens, durch die Bewilligungsstelle, als "experimenteller Ansatz zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus" gefördert werden. Für die geförderten Gemeinschaftsflächen darf mit den Mietern der einzelnen Wohnungen anteilig ein monatliches Entgelt vereinbart und mit der Bewilligungsmiete verbunden werden. Das monatliche Entgelt darf je Quadratmeter nicht höher als die Bewilligungsmiete sein. Die Gemeinde muss für das Projekt einen Bedarf hinsichtlich der Entwicklung des Angebots an sozialem Wohnraum sehen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Verbindung mit einem Zinszuschuss zu einem Darlehen.

Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Punkt IV Zuwendungsvoraussetzungen im Portal der sächsischen Staatskanzlei REVOSax Landesrecht.

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Informationen hier.

Bild: Thomas Puschmann

 

 

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RLP: „Besser gemeinsam – gemeinsam besser"

Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte

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RLP: „Besser gemeinsam – gemeinsam besser"

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinschaftliche Wohnprojekte beim Zusammmenschluss.  Gefördert werden u.a. Beratungsleistungen bei der Gründung von Wohngenossenschaften, Wohnangebote für Mieterereine und Konzeptvergabeverfahren durch die Kommune.  Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Vor Einreichung eines Förderantrages ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Weitere Informationen sind in einer Broschüre nachzulesen.  

Zur Webseite des Ministeriums

 

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NDS: Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben

Mehr Durchblick im Förderdschungel: die Projektmanufaktur

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NDS: Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben

Mehr Durchblick im Förderdschungel: Kick-Off der Projektmanufaktur

Kleine und mittlere Kommunen bis 50.000 Einwohner:innen im Amtsbezirk Leine-Weser können künftig mit mehr Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben rechnen. Der Startschuss für die Projektmanufaktur wurde gesetzt, einer neuartigen Beratungsstelle in Förderfragestellungen. Das Gemeinschaftsprojekt wird durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Niedersächsischen Städtetag (NST) getragen sowie finanziell und ideell durch das Ministerium für Bundes- und Europangelegenheiten und regionale Entwicklung (MB) in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser gefördert.

Organisatorisch ist die Projektmanufaktur beim NSGB angesiedelt. Interessierte Städte, Gemeinden und Samtgemeinden aus dem Amtsbezirk Leine-Weser können sich fortan an die Expertinnen

Katharina Knorren (0511/30285-32, knorren@nsgb.de) und
Sabrina Stieber (-21, stieber@nsgb.de)

wenden.

 

Zur Projektmanufaktur gelangen Sie hier.

 

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Zuschusspotential erkennen: der ZuschussGestalter

Investitionszuschüsse für Immobilienprojekte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

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Zuschusspotential erkennen: der ZuschussGestalter

Die BFS Service GmbH bietet eine neue digitale Lösung, um die individuelle Zuschussfähigkeit von Immobilienprojekten zu bewerten.

Aktuell stehen viele Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsbranche, die Bau- oder Sanierungsvorhaben umsetzen müssen, vor großen finanziellen Herausforderungen. Sie möchten Ihre Immobilienprojekte trotzdem entwickeln oder umsetzen? Nutzen Sie dafür bereits Zuschüsse, die nicht rückzahlungspflichtig sind? Falls nein: Mit dem ZuschussGestalter einfach online die Eckdaten zum Projekt eingeben, anschließend erhalten Sie direkt, kostenfrei und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Zuschusschancen und Tipps zur Verbesserung Ihres Zuschusspotenzials.

 

Hier geht`s zum ZuschussGestalter.

 

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Zuschuss für genossenschaftliche Wohnprojekte in der Startphase

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiator*innengruppen sowie Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt:


Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen.

Hierzu zählen z. B.:
- gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen,
- Konzepte zur Organisationsstruktur und Gründung der Genossenschaft bzw. des Trägermodells,
- Konzepte zur Erstellung einer Satzung und zur Umsetzung des Gesamtprojektes,
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.


Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums. Bis Ende 2026 stehen für den Fonds insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit.


Informationen finden Sie ->hier.

 

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Förderung ländlicher Räume

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) informiert über LEADER

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Förderung ländlicher Räume

Bei LEADER handelt es sich um einen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Projektinitiativen im ländlichen Raum sollten die Möglichkeiten einer Leader-Förderung prüfen und mit dem zuständigen Amt für Regionalentwicklung Kontakt aufnehmen. Desweiteren informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland (BAG LAG) z.B. über beteiligte Leader-Regionen .

Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Broschüre Pflege vor Ort

Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg

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Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier FAPIQ und das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg haben zum Einsatz von Fördermitteln die Broschüre "Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg" zusammengestellt.

Die Broschüre finden Sie hier ->