WIN-Förderdatenbank

Die Förderdatenbank für Projekte Gemeinschaftlichen Wohnens unterstützt Projektinitiativen und Projektträger bei der Finanzierungsplanung, indem sie eine zielgruppenbezogene, nach Standorten und Förderkomponenten sortierte Suche nach Darlehen und Zuschüssen ermöglicht.

 

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Wohnumfelder stärken - Bausteine für Quartier und Nachbarschaft

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Pflege- und Versorgungsangebote
Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement
Soziale Integration und Inklusion

Pflege- und Versorgungsangebote

z.B. Pflege-WG, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pflegewohnen auf Zeit, niedrigschwellige Hilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag



Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement

z.B. Quartiersmanagement, Ehrenamt,  Nachbarschaftsinitiativen, Wohnberatungsstellen, Kümmererstrukturen und Sozialmnagement, gemeinwohlorientierte Projekte, Maßnahmen im Bereich der Städtebauförderung (nähere Infos hier)



Soziale Integration und Inklusion

z.B. Projekte, die kutlurelle Vielfalt und Diversität beim Wohnen und im Wohnumfeld fördern und Teilhabemöglichkeiten schaffen, bürgerschaftliches Engagement im Bereich interkulturelle Begegnung im Quartier, Beratungsangebote für Geflüchtete und Gruppen, die von Ausgegrenzung und Diskriminierung bedroht sind



16 Suchergebnisse

Weitere Angebote

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Angebote von Bund und Ländern getrennt - bitte passen Sie Ihre Suche bei Bedarf an.



Kommune / öffentliche Einrichtung

Kommune ist die kleinste Gebietskörperschaft, bestehend aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Gemeindeverband (z.B. Kreis). Eine öffentliche Einrichtung ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation für Bürgerinnen und Bürger, über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.



Privatperson / Baugemeinschaft

Eine Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.


Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bauherren zum Bau oder Umbau von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gemeinschaftsanlagen und Gewerberäumen.



Unternehmen / Gesellschaften / Körperschaften d. Privatrechts

Einzelunternehmen, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften,  (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft), Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG), Körperschaften des Privatrechts (Vereine), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen), Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)



Die WIN-Förderdatenbank führt die uns bekannten Förderangebote und Institutionen auf und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen stammen unter anderem von frei zugänglichen Websites.

Wir möchten die WIN-Förderdatenbank möglichst aktuell halten und sind dankbar für jede Unterstützung! Fehlt ein Ihnen bekanntes Förderangebot oder eine Förderinstitution, die Sie kennen? Haben sich Angaben oder Links geändert? Bitte schicken Sie uns eine Nachricht an programm@fgw-ev.de.

Förderinformationen

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KfW-Zuschuss Altersgerecht umbauen

Aktuell können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Anträge auf einen Zuschuss zum Abbau von Barrieren in Haus oder Wohnung gestellt werden. Auch der Kauf bereits umgebauter Wohnungen kann bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnnen und Mieter. Der Zuschussbetrag beläuft sich auf bis zu 6.250 EUR.  

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildnachweis: Jörg Schischke (BAFzA)

 

 

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Sächsische Wohnraumförderung

Neu: Förderung von Gemeinschaftsräumen

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Sächsische Wohnraumförderung

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Richtlinie zur Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (RL preisgünstiger Mietwohnraum – RL pMW) überarbeitet. Danach können Gemeinschaftsräume, nach Prüfung des Vorhabens, durch die Bewilligungsstelle, als "experimenteller Ansatz zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus" gefördert werden. Für die geförderten Gemeinschaftsflächen darf mit den Mietern der einzelnen Wohnungen anteilig ein monatliches Entgelt vereinbart und mit der Bewilligungsmiete verbunden werden. Das monatliche Entgelt darf je Quadratmeter nicht höher als die Bewilligungsmiete sein. Die Gemeinde muss für das Projekt einen Bedarf hinsichtlich der Entwicklung des Angebots an sozialem Wohnraum sehen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Verbindung mit einem Zinszuschuss zu einem Darlehen.

Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Punkt IV Zuwendungsvoraussetzungen im Portal der sächsischen Staatskanzlei REVOSax Landesrecht.

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Informationen hier.

Bild: Thomas Puschmann

 

 

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Kreative Projekte von und für ältere Menschen in RLP gesucht

Kleine Idee - große Wirkung. Das Sozialministerium Rheinland-Pfalz zeichnet besonders kreative Projekte für, von oder mit älteren Menschen aus. Der Wettbewerb begleitet das Jubiläum der Landesleitstelle ,Gut leben im Alter´, die seit 30 Jahren Initiativen des Ehrenamts und das Brgeschaftliche Engagement älterer Menschen begleitet. Bewerbungen sind bis zum 31.08.2023 möglich. 

Zur Website des Ministeriums

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Neue Förderung in Rheinland-Pfalz

Beratung zur Stärkung des Gemeinschaftliches Wohnens. 

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Neue Förderung in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinschaftliche Wohnprojekte beim Zusammmenschluss.  Gefördert werden u.a. Beratungsleistungen bei der Gründung von Wohngenossenschaften, Wohnangebote für Mieterereine und Konzeptvergabeverfahren durch die Kommune.  Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Vor Einreichung eines Förderantrages ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Weitere Informationen sind in einer Broschüre nachzulesen.  

Zur Webseite des Ministeriums

 

BMWSB neu

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Städte und Gemeinden können bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte einreichen.

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Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 15. Juni 2023 den vierten Projektaufruf des Bundesprogramms „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ gestartet. Für die Jahre 2023 bis 2026 stehen damit weitere 200 Millionen Euro für das Programm bereit. Die Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Zur Meldung des BMWSB

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NDS: Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben

Mehr Durchblick im Förderdschungel: die Projektmanufaktur

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NDS: Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben

Mehr Durchblick im Förderdschungel: Kick-Off der Projektmanufaktur

Kleine und mittlere Kommunen bis 50.000 Einwohner:innen im Amtsbezirk Leine-Weser können künftig mit mehr Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben rechnen. Der Startschuss für die Projektmanufaktur wurde gesetzt, einer neuartigen Beratungsstelle in Förderfragestellungen. Das Gemeinschaftsprojekt wird durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Niedersächsischen Städtetag (NST) getragen sowie finanziell und ideell durch das Ministerium für Bundes- und Europangelegenheiten und regionale Entwicklung (MB) in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser gefördert.

Organisatorisch ist die Projektmanufaktur beim NSGB angesiedelt. Interessierte Städte, Gemeinden und Samtgemeinden aus dem Amtsbezirk Leine-Weser können sich fortan an die Expertinnen

Katharina Knorren (0511/30285-32, knorren@nsgb.de) und
Sabrina Stieber (-21, stieber@nsgb.de)

wenden.

 

Zur Projektmanufaktur gelangen Sie hier.

 

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NRW: „Initiative ergreifen“ - Bürger:innen machen Stadt

Bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung

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NRW: „Initiative ergreifen“ - Bürger:innen machen Stadt

Mit einem neuen Beratungsangebot fördert NRW Projektinitiativen, die ein Gebäude gemeinwohlorientiert entwickeln und sich in die Quartiersentwicklung einbringen möchten. Das Angebot "Initiative ergreifen" der Städtebauförderung (MHKBD) richtet sich an Initiativen, die Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen.

Informationen zum Beratungsangebot, zum Einstieg und den Voraussetzungen finden Sie hier ->

 

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BW: Förderung für Quartiersimpulse

Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort.

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BW: Förderung für Quartiersimpulse

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ und wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms.

 

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Zuschusspotential erkennen: der ZuschussGestalter

Investitionszuschüsse für Immobilienprojekte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

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Zuschusspotential erkennen: der ZuschussGestalter

Die BFS Service GmbH bietet eine neue digitale Lösung, um die individuelle Zuschussfähigkeit von Immobilienprojekten zu bewerten.

Aktuell stehen viele Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsbranche, die Bau- oder Sanierungsvorhaben umsetzen müssen, vor großen finanziellen Herausforderungen. Sie möchten Ihre Immobilienprojekte trotzdem entwickeln oder umsetzen? Nutzen Sie dafür bereits Zuschüsse, die nicht rückzahlungspflichtig sind? Falls nein: Mit dem ZuschussGestalter einfach online die Eckdaten zum Projekt eingeben, anschließend erhalten Sie direkt, kostenfrei und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Zuschusschancen und Tipps zur Verbesserung Ihres Zuschusspotenzials.

 

Hier geht`s zum ZuschussGestalter.

 

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Zuschuss für genossenschaftliche Wohnprojekte in der Startphase

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiator*innengruppen sowie Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt:


Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen.

Hierzu zählen z. B.:
- gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen,
- Konzepte zur Organisationsstruktur und Gründung der Genossenschaft bzw. des Trägermodells,
- Konzepte zur Erstellung einer Satzung und zur Umsetzung des Gesamtprojektes,
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.


Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums. Bis Ende 2026 stehen für den Fonds insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit.


Informationen finden Sie ->hier.

 

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Förderung ländlicher Räume

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) informiert über LEADER

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Förderung ländlicher Räume

Bei LEADER handelt es sich um einen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Projektinitiativen im ländlichen Raum sollten die Möglichkeiten einer Leader-Förderung prüfen und mit dem zuständigen Amt für Regionalentwicklung Kontakt aufnehmen. Desweiteren informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland (BAG LAG) z.B. über beteiligte Leader-Regionen .

Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Broschüre Pflege vor Ort

Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg

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Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier FAPIQ und das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg haben zum Einsatz von Fördermitteln die Broschüre "Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg" zusammengestellt.

Die Broschüre finden Sie hier ->