WIN-Förderdatenbank

Die Förderdatenbank für Projekte Gemeinschaftlichen Wohnens unterstützt Projektinitiativen und Projektträger bei der Finanzierungsplanung, indem sie eine zielgruppenbezogene, nach Standorten und Förderkomponenten sortierte Suche nach Darlehen und Zuschüssen ermöglicht.

 

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Wohnumfelder stärken - Bausteine für Quartier und Nachbarschaft

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Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement
Soziale Integration und Inklusion

Pflege- und Versorgungsangebote

z.B. Pflege-WG, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pflegewohnen auf Zeit, niedrigschwellige Hilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag



Soziale Infrastruktur, Standort-/ Quartiersentwicklung, bürgerschaftliches Engagement

z.B. Quartiersmanagement, Ehrenamt,  Nachbarschaftsinitiativen, Wohnberatungsstellen, Kümmererstrukturen und Sozialmnagement, gemeinwohlorientierte Projekte, Maßnahmen im Bereich der Städtebauförderung (nähere Infos hier)



Soziale Integration und Inklusion

z.B. Projekte, die kutlurelle Vielfalt und Diversität beim Wohnen und im Wohnumfeld fördern und Teilhabemöglichkeiten schaffen, bürgerschaftliches Engagement im Bereich interkulturelle Begegnung im Quartier, Beratungsangebote für Geflüchtete und Gruppen, die von Ausgegrenzung und Diskriminierung bedroht sind



17 Suchergebnisse

Weitere Angebote

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Angebote von Bund und Ländern getrennt - bitte passen Sie Ihre Suche bei Bedarf an.



Kommune / öffentliche Einrichtung

Kommune ist die kleinste Gebietskörperschaft, bestehend aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Gemeindeverband (z.B. Kreis). Eine öffentliche Einrichtung ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation für Bürgerinnen und Bürger, über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.



Privatperson / Baugemeinschaft

Eine Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.


Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bauherren zum Bau oder Umbau von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gemeinschaftsanlagen und Gewerberäumen.



Unternehmen / Gesellschaften / Körperschaften d. Privatrechts

Einzelunternehmen, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften,  (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft), Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG), Körperschaften des Privatrechts (Vereine), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen), Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)



Die WIN-Förderdatenbank führt die uns bekannten Förderangebote und Institutionen auf und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen stammen unter anderem von frei zugänglichen Websites.

Wir möchten die WIN-Förderdatenbank möglichst aktuell halten und sind dankbar für jede Unterstützung! Fehlt ein Ihnen bekanntes Förderangebot oder eine Förderinstitution, die Sie kennen? Haben sich Angaben oder Links geändert? Bitte schicken Sie uns eine Nachricht an programm@fgw-ev.de.

Förderinformationen

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Niedersächsisches Förderprogramm: Wohnen und Pflege im Alter

Anträge für 2024 bis zum 1. August 2023 einreichen!

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Niedersächsisches Förderprogramm: Wohnen und Pflege im Alter

Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Projekte, die diese Ziele verfolgen und 2024 mit der Umsetzung beginnen, können noch bis zum 1. August 2023 Fördermittel beantragen. Im Vorfeld der Antragstellung kann und sollte das kostenlose Angebot einer fachlich-konzeptionellen Telefonberatung genutzt werden.

Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen, quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen oder ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften.

Förderanträge sind bis zum 1. August 2023 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Oldenburg, Moslestraße 1, 26122 Oldenburg) einzureichen. Ansprechpersonen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind hier:
Frau Winter, Tel. 0441/ 2229-7414, E-Mail: kimanne.Winter@ls.niedersachsen.de
Herr Willenbrink, Tel. 0441/ 2229-7319, E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de

Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45, E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms ->

Dort können auch die Richtlinie, das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt zur Antragstellung heruntergeladen werden. Kurzprofile aller bisher geförderten Projekte vermitteln zudem die ganze Bandbreite des Programms.

 

 

 

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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 

Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen, in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen.

Seit dem 6. Februar 2023 ist INVEST nun auch für Genossenschaften zur Stärkung der Mitgliederfinanzierung geöffnet. 

Mittels eines finanziellen Anreizes für das Zeichnen von mehr Genossenschaftsanteilen, soll die Gewinnung von Neumitgliedern erleichtert werden. Danach können Menschen, die mit mindestens 10.000 Euro Geschäftsanteilen neu Mitglied in einer Genossenschaft werden, 25 Prozent ihrer Einlage als Zuschuss erhalten.

U.a. folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Die Unternehmen müssen in einem innovativen Geschäftsfeld tätig sein oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt oder einen auf der Internetseite des BAFA aufgeführten Innovationspreis erhalten haben. Falls keines der vorgenannten Kriterien erfüllt wird, kann die Innovativität durch ein für das Unternehmen kostenloses externes unabhängiges Kurzgutachten bescheinigt werden. Letzteres könnte ein Weg für Wohnprojektgenossenschaften/junge Baugenossenschaften sein, zur Förderung zugelassen zu werden.

Zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Deutscher Pflegeinnovationspreis

Zukunftssichere Lösungen für die Generation Babyboomer. Bewerbungsschluss 31.03.2023

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Deutscher Pflegeinnovationspreis

Die Union Krankenversicherung (UKV) und die Sparkassen-Finanzgruppe loben zum siebten Mal gemeinsam den Deutschen Pflegeinnovationspreis aus. Der Preis zeichnet zukunftsweisende Projekte in der Pflege aus. In diesem Jahr steht die Frage im Mittelpunkt, wie sich die Gesellschaft auf das Altwerden der sogenannten Babyboomer einstellen kann. Denn die Anfang der 1960er Jahre geborene Generation kommt in die Jahre. Wenn die rund 13 Millionen Babyboomer ab 2040 das Pflegealter erreichen, droht eine enorme Versorgungslücke. Die Preisverleihung findet während des Deutschen Pflegetags Ende September 2023 statt. Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro.

Fokusthema: Versorgungslücke ab 2040
Ziel der beiden Stifter ist es, überzeugende neue Ansätze deutschlandweit bekannt zu machen und so zur Nachahmung anzuregen: „Wir müssen den absehbaren Pflegebedarf der größten Altersgruppe in Deutschland rechtzeitig in den Blick nehmen und vorsorgen. Beispielsweise in dem wir schnellstmöglich damit beginnen, Alternativen und Ergänzungen zum Pflegesystem aufzubauen. Für diesen Entwicklungsprozess wollen wir sensibilisieren und ihn unterstützen“, erklärt Katharina Jessel, für den Bereich Pflege verantwortliches Vorstandsmitglied der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer. „Aus diesem Grund widmen wir den diesjährigen Deutschen Pflegeinnovationspreis der Sparkassen-Finanzgruppe dem Thema ‚Zukunftssichere Lösungen für die Generation Babyboomer‘.“

Bewerben können sich soziale Träger, Netzwerke, Institutionen und Initiativen, die neue Lebensweisen, alternative Unterstützungsmöglichkeiten und passgenaue Pflegeangebote erproben. Beispiele hierfür sind gemeinschaftliche Wohnprojekte, die Pflegebedürftigkeit mitdenken, Seniorengenossenschaften oder Unterstützungsnetzwerke für Ältere auf lokaler Ebene. Das bewertet eine Experten-Jury und kürt die überzeugendste Bewerbung.

Die Teilnahmebedingungen und das Online-Bewerbungsformular finden Sie hier. Dort können auch Vorschläge Dritter eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 31. März 2023.

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Online-Veranstaltungsreihe

Fördermittel – finden, beantragen, gut ausgestattet sein, ab 31. Januar 2023

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Online-Veranstaltungsreihe

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt auf dem Weg durch den Fördermittel-Dschungel. In einer Online-Seminarreihe beantworten Fachleute unter anderem folgende Fragen: Wo bekomme ich Informationen zu Förderprogrammen? Womit punkte ich bei der Antragstellung? Welche Förderstrategien eignen sich besonders für kleine Vereine in ländlichen Räumen? Thema der ersten Veranstaltung ist: „Wer suchet, der findet – eine Orientierungshilfe in der Förderlandschaft“. Die Seminare dauern jeweils 75 Minuten und sind kostenfrei.

 

Zu mehr Informationen gelangen Sie hier.

 

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Zuschuss für genossenschaftliche Wohnprojekte in der Startphase

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SH: Wohnprojekte-Gründungsfonds

Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiator*innengruppen sowie Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt:


Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen.

Hierzu zählen z. B.:
- gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen,
- Konzepte zur Organisationsstruktur und Gründung der Genossenschaft bzw. des Trägermodells,
- Konzepte zur Erstellung einer Satzung und zur Umsetzung des Gesamtprojektes,
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.


Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums. Bis Ende 2026 stehen für den Fonds insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit.


Informationen finden Sie ->hier.

 

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Klimafreundlicher Neubau

Neues Förderprogramm ab März 2023

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Klimafreundlicher Neubau

Das Bundesbauministerium (BMWSB) fördert ab März 23 klimafreundliche Neubauten mit 750 Millionen Euro.

Bezuschusst werden können bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Neubauten dem hohen energetischen Standard Effizienzhaus 40 genügen.

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden.

 

Bild: WOGEBE Trier, E. Dubois


Informationen finden Sie -> hier.

 

 

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Bayern: Ausbau Pflegestützpunkte

Land unterstützt Kommunen beim Aufbau von Beratungsstrukturen.

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Bayern: Ausbau Pflegestützpunkte

Bayern unterstützt Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunktes beteiligen. Beantragt werden, kann eine Regelförderung von jährlich bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Zusätzlich können neue Pflegestützpunkte eine Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro. Sowohl neue als auch bestehende Pflegestützpunkte können Maßnahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme fördern lassen. Pflegestützpunkte sollen Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie hier ->

 

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NRW: Zuschuss Wohneigentum

Zuschuss zur Grunderwerbsteuer.

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NRW: Zuschuss Wohneigentum

Mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Verbund mit der NRW.BANK Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen.

Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

Weitere Informationen finden Sie hier ->

Foto: Wunschnachbarn Köln WEG

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Neue Förderung Genossenschaftsanteile

KfW-Förderung verbessert sich ab 04. Oktober 2022.

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Neue Förderung Genossenschaftsanteile

Ab 04. Oktober 2022 ändert sich die Förderung. Das Wichtigste: Sie erhalten dann bis zu 100.000 Euro Kredit mit bundesverbilligtem Zinssatz, die Laufzeit steigt auf bis zu 35 Jahre und Sie müssen 15 % des Kredits nicht zurückzahlen. Der Antrag muss vor dem Kauf Ihrer Genossenschaftsanteile für Ihre Wohnung gestellt werden. Alle Details finden Sie im neuen Merkblatt der KfW.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Beratungsangebot "Initiative ergreifen" (NRW)

Förderangebot für bürgerschaftlichen Initiativen.

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Beratungsangebot "Initiative ergreifen" (NRW)

Mit einem neuen Beratungsangebot fördert NRW Projektinitiativen, die ein Gebäude gemeinwohlorientiert entwickeln und sich in die Quartiersentwicklung einbringen möchten. Das Angebot "Initiative ergreifen" der Städtebauförderung (MHKBD) richtet sich an Initiativen, die Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen.

Informationen zum Beratungsangebot, zum Einstieg und den Voraussetzungen finden Sie hier ->

 

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Bürgerfonds

Bürgerschaftlich getragenes Entscheidungs- und Finanzierungsmodell

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Bürgerfonds

Der Bürgerfonds ist ein bürgerschaftlich getragenes Entscheidungs- und Finanzierungsmodell für Innenentwicklung und Stadtumbau in schrumpfenden kleinen und mittleren Städten.
Er wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V., gemeinsam mit der Stiftung trias und dem Begleitbüro StadtLand GmbH, im Rahmen des „Kommunen innovativ"-Forschungsverbunds entwickelt. Das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung und Etablierung eines revolvierenden Fondsmodells, welches durch zivilgesellschaftliches Engagement getragen und gefördert wird.

 

 

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Kleinstförderprogramm

2.000 x 1.000 Euro für Engagement in NRW: Antragsstart am 1. Januar 2023

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Kleinstförderprogramm

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt erneut Projekte und Vorhaben von bürgerschaftlich Engagierten mit zwei Millionen Euro.

Anträge für das Kleinstförderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« können ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt erneut Projekte und Vorhaben von bürgerschaftlich Engagierten mit zwei Millionen Euro.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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Förderung ländlicher Räume

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) informiert über LEADER

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Förderung ländlicher Räume

Bei LEADER handelt es sich um einen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Projektinitiativen im ländlichen Raum sollten die Möglichkeiten einer Leader-Förderung prüfen und mit dem zuständigen Amt für Regionalentwicklung Kontakt aufnehmen. Desweiteren informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland (BAG LAG) z.B. über beteiligte Leader-Regionen .

Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Spatenstich Trier

Crowdfunding

Eine Möglichkeit der Projektunterstützung.

 

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Crowdfunding

Unter anderem die Volksbanken Raiffeisenbanken fördern gesellschaftliches Engagement in Ihrer Region.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Broschüre Pflege vor Ort

Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg

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Broschüre zum Einsatz von Fördermitteln

Die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier FAPIQ und das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg haben zum Einsatz von Fördermitteln die Broschüre "Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg" zusammengestellt.

Die Broschüre finden Sie hier ->