Die Förderdatenbank für Projekte Gemeinschaftlichen Wohnens unterstützt Projektinitiativen und Projektträger bei der Finanzierungsplanung, indem sie eine zielgruppenbezogene, nach Standorten und Förderkomponenten sortierte Suche nach Darlehen und Zuschüssen ermöglicht.
Kommune ist die kleinste Gebietskörperschaft, bestehend aus einer einzelnen Gemeinde oder einem Gemeindeverband (z.B. Kreis). Eine öffentliche Einrichtung ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation für Bürgerinnen und Bürger, über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.
Eine Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.
Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bauherren zum Bau oder Umbau von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gemeinschaftsanlagen und Gewerberäumen.
Einzelunternehmen, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft), Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG), Körperschaften des Privatrechts (Vereine), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen), Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)
Die WIN-Förderdatenbank führt die uns bekannten Förderangebote und Institutionen auf und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen stammen unter anderem von frei zugänglichen Websites.
Wir möchten die WIN-Förderdatenbank möglichst aktuell halten und sind dankbar für jede Unterstützung! Fehlt ein Ihnen bekanntes Förderangebot oder eine Förderinstitution, die Sie kennen? Haben sich Angaben oder Links geändert? Bitte schicken Sie uns eine Nachricht an programm@fgw-ev.de.
Bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung
Mit einem neuen Beratungsangebot fördert NRW Projektinitiativen, die ein Gebäude gemeinwohlorientiert entwickeln und sich in die Quartiersentwicklung einbringen möchten. Das Angebot "Initiative ergreifen" der Städtebauförderung (MHKBD) richtet sich an Initiativen, die Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen.
Informationen zum Beratungsangebot, zum Einstieg und den Voraussetzungen finden Sie hier ->
Einzelpersonen, Gruppen und Vereine können sich bis 28. Juli 2023 bewerben.
Der "Niedersachsenpreis für Bürgerengagement" unter dem Motto "unbezahlbar & freiwillig" geht in eine neue Runde: Seit dem 13. April können sich Ehrenamtliche um die Auszeichnung bewerben. Zur Teilnahme sind Vereine, karitative Institutionen, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere Helferinnen und Helfer aus Niedersachsen eingeladen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren.
Ehrenamt gibt es zum Glück in vielen gesellschaftlichen Bereichen - im Sport, in Kultur und Bildung, im sozialen Bereich und in Umweltprojekten, in der Nachbarschaftshilfe ebenso wie in der Kommunalpolitik. Auch die freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen bauen auf freiwilliges Engagement. 2,8 Millionen Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl. Eines haben die verschiedenen ehrenamtlich Tätigen aber gemeinsam: Sie alle unterstützen Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen und bereichern das Zusammenleben und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieses vielfältige freiwillige Engagement würdigt und unterstützt der Wettbewerb „unbezahlbar & freiwillig - der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“.
Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Zusätzlich loben die Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 20. und 24. November 2023 der Wahl des NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen.
Bewerbungsschluss ist der 28. Juli 2023.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mehr Durchblick im Förderdschungel: Kick-Off der Projektmanufaktur
Mehr Durchblick im Förderdschungel: Kick-Off der Projektmanufaktur
Kleine und mittlere Kommunen bis 50.000 Einwohner:innen im Amtsbezirk Leine-Weser können künftig mit mehr Beratung und Orientierung bei Fördervorhaben rechnen. Der Startschuss für die Projektmanufaktur wurde gesetzt, einer neuartigen Beratungsstelle in Förderfragestellungen. Das Gemeinschaftsprojekt wird durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Niedersächsischen Städtetag (NST) getragen sowie finanziell und ideell durch das Ministerium für Bundes- und Europangelegenheiten und regionale Entwicklung (MB) in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser gefördert.
Organisatorisch ist die Projektmanufaktur beim NSGB angesiedelt. Interessierte Städte, Gemeinden und Samtgemeinden aus dem Amtsbezirk Leine-Weser können sich fortan an die Expertinnen
Katharina Knorren (0511/30285-32, knorren@nsgb.de) und
Sabrina Stieber (-21, stieber@nsgb.de)
wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort.
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ und wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms.
Investitionszuschüsse für Immobilienprojekte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Die BFS Service GmbH bietet eine neue digitale Lösung, um die individuelle Zuschussfähigkeit von Immobilienprojekten zu bewerten.
Aktuell stehen viele Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsbranche, die Bau- oder Sanierungsvorhaben umsetzen müssen, vor großen finanziellen Herausforderungen. Sie möchten Ihre Immobilienprojekte trotzdem entwickeln oder umsetzen? Nutzen Sie dafür bereits Zuschüsse, die nicht rückzahlungspflichtig sind? Falls nein: Mit dem ZuschussGestalter einfach online die Eckdaten zum Projekt eingeben, anschließend erhalten Sie direkt, kostenfrei und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Zuschusschancen und Tipps zur Verbesserung Ihres Zuschusspotenzials.
Hier geht`s zum ZuschussGestalter.
Anträge für 2024 bis zum 1. August 2023 einreichen!
Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Projekte, die diese Ziele verfolgen und 2024 mit der Umsetzung beginnen, können noch bis zum 1. August 2023 Fördermittel beantragen. Im Vorfeld der Antragstellung kann und sollte das kostenlose Angebot einer fachlich-konzeptionellen Telefonberatung genutzt werden.
Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen, quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen oder ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften.
Förderanträge sind bis zum 1. August 2023 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Oldenburg, Moslestraße 1, 26122 Oldenburg) einzureichen. Ansprechpersonen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind hier:
Frau Winter, Tel. 0441/ 2229-7414, E-Mail: kimanne.Winter@ls.niedersachsen.de
Herr Willenbrink, Tel. 0441/ 2229-7319, E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de
Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45, E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de.
Weiterführende Informationen bietet die Website des Förderprogramms ->
Dort können auch die Richtlinie, das aktuelle Antragsformular und das Merkblatt zur Antragstellung heruntergeladen werden. Kurzprofile aller bisher geförderten Projekte vermitteln zudem die ganze Bandbreite des Programms.
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen, in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen.
Seit dem 6. Februar 2023 ist INVEST nun auch für Genossenschaften zur Stärkung der Mitgliederfinanzierung geöffnet.
Mittels eines finanziellen Anreizes für das Zeichnen von mehr Genossenschaftsanteilen, soll die Gewinnung von Neumitgliedern erleichtert werden. Danach können Menschen, die mit mindestens 10.000 Euro Geschäftsanteilen neu Mitglied in einer Genossenschaft werden, 25 Prozent ihrer Einlage als Zuschuss erhalten.
U.a. folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Unternehmen müssen in einem innovativen Geschäftsfeld tätig sein oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt oder einen auf der Internetseite des BAFA aufgeführten Innovationspreis erhalten haben. Falls keines der vorgenannten Kriterien erfüllt wird, kann die Innovativität durch ein für das Unternehmen kostenloses externes unabhängiges Kurzgutachten bescheinigt werden. Letzteres könnte ein Weg für Wohnprojektgenossenschaften/junge Baugenossenschaften sein, zur Förderung zugelassen zu werden.
Zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Fördermittel – finden, beantragen, gut ausgestattet sein, ab 31. Januar 2023
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt auf dem Weg durch den Fördermittel-Dschungel. In einer Online-Seminarreihe beantworten Fachleute unter anderem folgende Fragen: Wo bekomme ich Informationen zu Förderprogrammen? Womit punkte ich bei der Antragstellung? Welche Förderstrategien eignen sich besonders für kleine Vereine in ländlichen Räumen? Thema der ersten Veranstaltung ist: „Wer suchet, der findet – eine Orientierungshilfe in der Förderlandschaft“. Die Seminare dauern jeweils 75 Minuten und sind kostenfrei.
Zu mehr Informationen gelangen Sie hier.
Zuschuss für genossenschaftliche Wohnprojekte in der Startphase
Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiator*innengruppen sowie Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt:
Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen.
Hierzu zählen z. B.:
- gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen,
- Konzepte zur Organisationsstruktur und Gründung der Genossenschaft bzw. des Trägermodells,
- Konzepte zur Erstellung einer Satzung und zur Umsetzung des Gesamtprojektes,
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums. Bis Ende 2026 stehen für den Fonds insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit.
Informationen finden Sie ->hier.
Das Bundesbauministerium (BMWSB) fördert ab März 23 klimafreundliche Neubauten mit 750 Millionen Euro.
Bezuschusst werden können bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Neubauten dem hohen energetischen Standard Effizienzhaus 40 genügen.
Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden.
Bild: WOGEBE Trier, E. Dubois
Informationen finden Sie -> hier.
Land unterstützt Kommunen beim Aufbau von Beratungsstrukturen.
Bayern unterstützt Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunktes beteiligen. Beantragt werden, kann eine Regelförderung von jährlich bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Zusätzlich können neue Pflegestützpunkte eine Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro. Sowohl neue als auch bestehende Pflegestützpunkte können Maßnahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme fördern lassen. Pflegestützpunkte sollen Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie hier ->
Mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Verbund mit der NRW.BANK Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen.
Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
Weitere Informationen finden Sie hier ->
Foto: Wunschnachbarn Köln WEG
Ab 04. Oktober 2022 ändert sich die Förderung. Das Wichtigste: Sie erhalten dann bis zu 100.000 Euro Kredit mit bundesverbilligtem Zinssatz, die Laufzeit steigt auf bis zu 35 Jahre und Sie müssen 15 % des Kredits nicht zurückzahlen. Der Antrag muss vor dem Kauf Ihrer Genossenschaftsanteile für Ihre Wohnung gestellt werden. Alle Details finden Sie im neuen Merkblatt der KfW.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Der Bürgerfonds ist ein bürgerschaftlich getragenes Entscheidungs- und Finanzierungsmodell für Innenentwicklung und Stadtumbau in schrumpfenden kleinen und mittleren Städten.
Er wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V., gemeinsam mit der Stiftung trias und dem Begleitbüro StadtLand GmbH, im Rahmen des „Kommunen innovativ"-Forschungsverbunds entwickelt. Das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung und Etablierung eines revolvierenden Fondsmodells, welches durch zivilgesellschaftliches Engagement getragen und gefördert wird.
Hier finden Sie weitere Informationen.
2.000 x 1.000 Euro für Engagement in NRW: Antragsstart am 1. Januar 2023
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt erneut Projekte und Vorhaben von bürgerschaftlich Engagierten mit zwei Millionen Euro.
Anträge für das Kleinstförderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« können ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt erneut Projekte und Vorhaben von bürgerschaftlich Engagierten mit zwei Millionen Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) informiert über LEADER
Bei LEADER handelt es sich um einen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Projektinitiativen im ländlichen Raum sollten die Möglichkeiten einer Leader-Förderung prüfen und mit dem zuständigen Amt für Regionalentwicklung Kontakt aufnehmen. Desweiteren informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland (BAG LAG) z.B. über beteiligte Leader-Regionen .
Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Unter anderem die Volksbanken Raiffeisenbanken fördern gesellschaftliches Engagement in Ihrer Region.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg
Die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier FAPIQ und das Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg haben zum Einsatz von Fördermitteln die Broschüre "Pflege vor Ort gestalten - Anregung für Kommunen in Brandenburg" zusammengestellt.
Die Broschüre finden Sie hier ->