Wohnprojektinitiativen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, sich genossenschaftlich zu organisieren.
Mittlerweile gibt es viele kooperationsbereite Traditionsgenossenschaften, die neuen Wohnprojekten zur Realisierung verhelfen. Eine Projektgruppe schließt einen Kooperationsvertrag mit der Genossenschaft, die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner werden Mitglieder der Genossenschaft und schließen Einzelmietverträge mit dieser ab. Die Genossenschaft baut neu oder bietet dem Projekt ein passendes Objekt im Bestand an. Inhalt des Kooperationsvertrages sind Mitbestimmungsrechte bei der Neuvermietung, Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -flächen, Ausstattung, ökologisches Bauen etc. Finanziell schlechter ausgestattete Wohnprojekte können so ohne einen hohen Eigenkapitalanteil ihre Projektidee verwirklichen.
Durch die Rechtsform der Genossenschaft ist es möglich, gemeinschaftliches Eigentum an einer Immobilie zu erlangen und es selbst über die Organe der Genossenschaft zu verwalten. Die Genossenschaftsmitglieder erwerben Geschäftsanteile und haben bei dem Abschluss von Nutzungsverträgen ein lebenslanges Wohnrecht. Eigentümerin ist die juristische Person „Genossenschaft", die Inhaberinnen und Inhaber der Geschäftsanteile sind Genossenschaftsmitglieder. Die Bewohnerinnen und Bewohner besetzen die erforderlichen Organe und treffen ihre Entscheidungen autark, d.h. ohne das Dritte außerhalb des eigenen Projektes involviert sind.
In einer Dachgenossenschaft schließen sich Wohnprojekte, in der Regel an einem Standort, zusammen und bieten „passenden" Projektinitiativen an, ebenfalls Mitglieder ihrer Genossenschaft zu werden. Wohnprojekte unter dem Dach einer Genossenschaft sind häufig als Verein organisiert. Die Dachgenossenschaft ermöglicht es, Ressourcen zu teilen und bietet Unterstützung bei der Planung, der Finanzierung, dem Bau und der langfristigen Bewirtschaftung von Wohnprojekten. Im Verbund der Dachgenossenschaft können auch kleine Wohnprojekte quartiersbezogene Angebote realisieren.
Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität der Beteiligten sind der Antrieb genossenschaftlichen Denkens. Die eingetragene Genossenschaft bietet hierbei ein sicheres und bewährtes Rechtskleid, das einerseits die unternehmerische Initiative des Kooperationspartners sichert, ihm aber auch Perspektiven für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bietet. Die wichtigsten Grundlagen trägt diese Arbeitshilfe zusammen.
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Für Wohnprojekt-Initiativen, die gemeinschaftliches Eigentum erwerben wollen, ist die Genossenschaft häufig die erste Wahl. Zu beachten ist dabei, dass Wohnungsgenossenschaften ein besonderer Typ von Wirtschaftsunternehmen sind, der eigenen Regeln unterliegt.
Das FORUM hat ausgewiesene Fachleute zum Thema aus seinem Umfeld gewinnen können, die aufzeigen, welche Potenziale in kleinen Wohnungsgenossenschaften stecken und wie diese im Interesse von Wohnprojekten genutzt werden können.
Die Veröffentlichung richtet sich vor allem an Interessierte, die Wohnungsgenossenschaften neu gründen wollen oder gegründet haben. Praxisnah will sie dazu beitragen, dass die damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können.