Vorallem im Verbund des Miethäusersyndikats ist die Rechtsform der GmbH in den vergangen Jahren zu einer interessanten Option für Wohnprojektinitiativen geworden, die kollektives Eigentum bilden möchten. Alternativ nutzen Wohnprojekte die GmbH auch als Komplementär im Rahmen einer GmbH & Co. KG.
Eine GmbH kann als Gesamteigentümerin eines Projekts fungieren, sie könnte aber u.a. auch Eigentümerin von Einrichtungen sein, die einem Projekt zwar zugeordnet, aber nicht unmittelbar mit ihm verbunden sind (Gästewohnungen, Bauernhofcafé, Laden etc.). Die Immobilie und i.d.R. das Grundstück sind Eigentum der GmbH.
Weitere Anwendungsbeispiele
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