Wohnprojekte im Kollektiveigentum

Wohnprojekte mit einer guten Eigenkapitalbasis können auch Kollektiveigentum bilden. Der Ansatz folgt dem Motiv, das Grundstück/Gebäude dem Markt und damit verbundenen spekulativen Prozessen zu entziehen und dauerhaft gesicherten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine weit verbreitete und bewährte Rechtsform solcher Projekte ist die Genossenschaft. Zunehmend mehr Projektinitiativen entscheiden sich auch für das Modell des Mietshäuser Syndikats.

Die Finanzierung von Kollektiveigentum hängt von der Wahl der Rechtsform ab. Das Eigenkapital von entsprechenden Mietwohnprojekten kann sich aus Einlagen der Genossenschaftsmitglieder (Genossenschaftsanteilen), Direktkrediten, Zuwendungen von Stiftungen, öffentlichen Mitteln und Mitgliedsbeiträgen zusammensetzen. Die Tilgung der Darlehen erfolgt durch die Mieteinnahmen bzw. die Nutzungsgebühren.

Vorteil

Gemeinschaftliches Eigentum und der solidarische Umgang damit verhindern Spekulation und decken sich mit den Grundinteressen der meisten Genossenschaftsmitglieder: dem Erhalt des Projektes und einer möglichst geringen Mietbelastung.